§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1. IDEEALIST, vertreten durch Nadine Schubert,  06667 Weißenfels (nachfolgend „IDEEALIST“ genannt) führt Ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen
Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und
Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/
Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit IDEEALIST sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des
ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei
entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist.
§ 2. Vertragsabschluß
2.1. Angebote bedürfen der Schriftform.
2.2. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.
§ 3. Terminabsprachen
3.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung
4.1. Für einen online vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an IDEEALIST wird die Bestellung für diesen
verbindlich, d.h. für meine erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall – per Vorkasse bzw.
spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung- zu entrichten (wie im Auftrag oder mündlich vereinbart).
§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1. Nach Erhalt des Designauftrages vom Auftraggeber nimmt IDEEALIST die Arbeit an dem erteilten Design-
auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von
maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbaren „MUSTER“ – Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet.
Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grund-
sätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen
zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster
fordern.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im
Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in
Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler meinerseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweit-
entwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit IDEEALIST diese dann bestmöglichst umsetzen
kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten
Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantiere ich für alle Festpreisangebote.
Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot meines Hauses basieren (Webdesign-Projekte
(abweichend von der Standardpreisliste), Print, Sonstiges), biete ich ein einfaches Änderungsrecht an, d.h.
kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B.Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches)
werden einmalig kostenfrei ausgeführt.
Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine
entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis ( 39,00 €).
§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf
eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur
Verwendung hierfür einzuholen.
6.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftrag-
gebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftrag-
geber.
6.3. Der Auftraggeber stellt IDEEALIST von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen IDEEALIST stellen wegen eines
Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die
Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder IDEEALIST erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungs-
rechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutz-
voraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit steht IDEEALIST (bzw. dem entsprechend im Auftrag von IDEEALIST tätig gewordenen Subunternehmer)
insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von IDEEALIST (bzw. des
entsprechend im Auftrag von IDEEALIST tätig geworden Subunternehmers) weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die
Bestimmungen berechtigt IDEEALIST, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
7.4. IDEEALIST (bzw. der entsprechend im Auftrag von IDEEALIST tätig gewordene Subunternehmer) überträgt
dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes verein-
bart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch
den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
IDEEALIST.
7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf
diesen über.
7.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.7. IDEEALIST erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder
einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von
IDEEALIST für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines
Nutzungsrechts an einer von IDEEALIST (bzw. deren Subunternehmer) erstellten Grafik – ausdrücklich keine
Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen – von denen IDEEALIST
ihre Designlizenzen bezieht – grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.
7.8. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend
lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage
entnommen.Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag
seitens IDEEALIST eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden.
Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber IDEEALIST erhoben werden. Außerdem behält sich  IDEEALIST
das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige
Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftrag-
geber diese Punkte ausdrücklich an.
7.9. Die von IDEEALIST erstellten und durch „MUSTER“-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom
Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist
der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke
wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb
eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht IDEEALIST Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw.
Angebotspreises zu.

§ 8. Vergütung
8.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der
Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von IDEEALIST.
8.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist IDEEALIST berechtigt,
nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich
erhaltenen Vergütung zu verlangen.
§ 9. Rechnung, Abnahme
9.1. Nach eigenem Ermessen stellt IDEEALIST die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen,
auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden. IDEEALIST stellt nach erfolgter
Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (falls keine Vorkasse geleistet wurde). Die Originalgrafik (ohne Muster-
kennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung
gestellt.
9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen,
d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch
IDEEALIST – auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber
erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftrag-
geber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. IDEEALIST behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.3. Bei Zahlungsverzug kann IDEEALIST Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die
Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweilig vereinbarten Preise abgegebener individueller
Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
rein netto ohne Abzüge fällig.
§ 11. Eigentumsvorbehalt
11.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
§ 12. Gewährleistung, Mängel
12.1. IDEEALIST verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr
überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2. IDEEALIST verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
12.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herab-
setzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
12.4. Beanstandungen und Korrekturwünsche, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich bei IDEEALIST geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 13. Haftungsbeschränkungen
13.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf
Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet IDEEALIST bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur
im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14. Digitale Daten
14.1. IDEEALIST ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftrag-
geber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien), ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2. Hat IDEEALIST dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung durch IDEEALIST geändert werden.
§ 15. Widerrufsbelehrung
15.1. Auftraggeber/Verbraucher iSd. § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angaben von Gründen in Textform (Einschreiben Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu
richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief-Einschreiben:
IDEEALIST
Nadine Schubert
Gutenbergstraße 15
06667 Weißenfels
15.2. Ein Widerruf Ihrer Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kunden-
spezifisch angefertigt wird [§312d IV (1) BGB].
§ 16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass IDEEALIST die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten
etc. bei Bedarf als „Referenz“ in ihre öffentlichen Galerien auf ihrer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen
Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden kann. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein
Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in die von IDEEALIST ebenfalls für Werbezwecke verwendete
Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte,
die IDEEALIST im Rahmen für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und IDEEALIST um
Anonymität bzw. Kundenschutz bittet.
16.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine IDEEALIST im Rahmen der Geschäftsbeziehung
zugehenden personenbezogenen Daten gespeichert, automatisch verarbeitet und
ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
16.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von IDEEALIST.
16.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.5. Gerichtsstand ist Weißenfels, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall bin ich jedoch auch berechtigt, am
Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
16.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche
wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend
erreichen.
[Stand: 01.07.2009, Weißenfels]